Da ich in meiner Praxis Ihren Termin für Sie freihalte,
berechne ich bei einem Terminausfall ohne vorherige Absage (mindestens 24 Stunden vorher) die volle Gebühr. Eine Absage kann auch per Anrufbeantworter oder Email erfolgen.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ersttermin kompakt

individuelle 1. Behandlung
Infusionstherapie

Kurz:
Honorar + Infusion + Besteckpauschale

Mittel:
Honorar + Infusion + Besteckpauschale

Lang:
Honorar + Infusion + Besteckpauschale
Oxyvenierung

Eine Behandlung
Die erste Behandlungsserie beinhaltet 20 Oxyvenierungen über einen Zeitraum von 5 Wochen
Hausbesuch

Ein Termin
je nach Aufwand
Praxistermin

Die volle Stunde
Honorar + Material
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerleistungen. Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, Kosten für Heilpraktiker und Therapeuten als aussergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen (Beamte & Post) erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten anteilig.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Honorarvereinbarung als Privat bzw. Selbstzahler.
Hinweis:
Die Behandlungskosten sind in Vorleistung zu begleichen, unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch eine Krankenversicherung. Differenzen zwischen der Rechnung und einer etwaigen Rückerstattung, trägt der Patient.